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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender, Geschäfte mit dem Kunden, sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern, werden von uns, auch ohne schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar oder Preise etc. werden schriftlich geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Beratung, Adressmiete etc.), nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
2.2 Beratungsleistungen sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3 Die DIRECT SUCCESS GmbH kann sich zur Auftragsausführung selbstständiger Unterauftragsnehmer bedie¬nen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

3. Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, wird zu den am Tag der Lieferung gültigen Listen- und Katalogpreise berechnet.
4.2 Bei Beratungsleistungen hat DIRECT SUCCESS neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
4.3 Das Entgelt für Beratungsleistungen wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart.
4.4 Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
4.5 Falls nicht schriftlich anderweitig vereinbart, wird das vereinbarte Honorar zu 50% bei Auftragserteilung, zu 30% nach Hälfte der Projektdauer und zu 20% nach Abschluss des Projektes unter Aufrechnung der Auslagen fällig.
4.6 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.
4.7 Bei Adresslieferungen gilt: Die in unseren Katalogen, Preislisten, Ange-boten und Auftragsbestätigungen ge-nannten Adressenstückzahlen sind wegen ständiger Zu- und Abgänge nur Circa – Angaben; berechnet wird jeweils die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Haben wir zu einem Mindestauftragswert angeboten, so bildet dieser die untere Preisgrenze.
4.8 Bei der Lieferung von Druck-erzeugnissen akzeptiert der Kunde eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%.
4.9 Wird uns nachträglich bekannt, dass der Besteller bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

5. Gegenforderungen, Nutzungspfandrecht, Eigentumsvorbehalt
5.1 Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückhaltung von Zahlungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn und soweit eine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.2 Im kaufmännischen Verkehr erwerben wir an Adressbeständen des Kunden, ein Nutzungspfandrecht zum Zwecke der entgeltlichen Vermietung an Dritte und Verrechnung der Mieterlöse mit unseren Forderungen.
5.3 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen vor.

6. Lieferung
6.1 Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Sie verlängern sich angemessen bei nachträglich vom Kunden veranlassten Auftragsänderungen oder bei verspäteter Materialanlieferung. Desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, deren Entstehung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, gleichviel ob in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten.
6.2 Fixtermine werden nur dann anerkannt, wenn wir sie als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
6.3 Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzugs ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Wir sind nicht verpflichtet, uns vom Kunden oder von dritter Seite zur Verfügung gestelltes Werbematerial daraufhin zu überprüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein muss (Messeeinladungen, Seminare etc.)
6.5 Wird uns Werbematerial zur Postfertigmachung angeliefert, so sind wir nicht verpflichtet, dieses auf durchgehende Einhaltung der für das vereinbarte Beförderungsentgelt zulässigen Gewichte zu überprüfen. Die Postauslieferung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich der Postgesellschaft des jeweiligen Landes beendet.
6.6 Das Beförderungsentgelt ist vom Kunden im Voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Eingang der Entgeltzahlung sind wir zur Postauslieferung nicht verpflichtet, zugesagte Auslieferungstermine verlieren dann ihre Gültigkeit.
6.7 Nach Postauslieferung noch vorhandenes Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichten.

7. Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung
7.1 DIRECT SUCCESS führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung der Berufsgrundsätze und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unter-nehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben.
7.2 Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wirtschaft und Praxis.
7.3 Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Anlieferung angezeigt werden. Ist der Kunde Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchung festgestellte Mängel spätestens 10 Tage nach Anlieferung, im Falle versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
7.4 Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Besteller kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
7.5 DIRECT SUCCESS haftet nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel oder durch vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
7.6 Diese Grundsätze gelten auch für die von DIRECT SUCCESS beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8. Haftung für Druckerzeugnisse
8.1 Im Falle der Herstellung und Verarbeitung von Druckerzeugnissen haftet der Besteller dafür, dass angelieferte Druckerzeugnisse und Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
8.2 Es obliegt dem Besteller seine Werbemittel daraufhin zu überprüfen, ob sie wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind. Wir übernehmen insoweit keine Haftung, insbesondere nicht für die Beachtung der branchenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen. In allen Fällen stellt uns der Kunde von Ansprüchen Dritter frei.

9. Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
9.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten Analysen, Marktstudien, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
9.2 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftrag-geber verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9.3 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz der DIRECT SUCCESS GmbH.
10.2 Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Internationale Kaufrecht (EKG) findet keine Anwendung.
10.3 Gerichtsstand ist der Sitz von DIRECT SUCCESS, wenn beide Parteien des Rechtsstreites Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
10.4 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.